Endlich volljährig!

Was sich jetzt ändert - Rechte und Pflichten

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man in der Bundesrepublik Deutschland volljährig (§ 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Ab sofort werden Sie also offiziell zu den Erwachsenen gezählt. Das heißt, Sie dürfen jetzt eigene Entscheidungen treffen, die nicht von der Einwilligung der Eltern abhängig sind, müssen diese aber auch verantworten, eventuell sogar vor Gericht. Hier ein Überblick zu wichtigen Änderungen.

Ehe und Familie

Sind Sie und Ihr Partner/ Ihre Partnerin volljährig, dürfen Sie auch ohne Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichtes heiraten. Wenn nur ein Partner/ eine Partnerin volljährig ist, müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Junge Frauen, die mit 18 Mutter werden und nicht verheiratet sind, erhalten in der Regel das alleinige Sorgerecht für ihr Kind. Sie können aber gemeinsam mit dem Vater des Kindes einen Antrag beim Jugendamt auf das gemeinsame Sorgerecht stellen.

Führerschein

Fahrunterricht kann man natürlich schon vor dem 18. Geburtstag nehmen. Haben Sie die Prüfung schon mit 17 Jahren bestanden, entfällt nun die bisher notwendige Begleitperson beim Autofahren. Grundsätzlich gilt für Fahranfänger eine Probezeit von zwei Jahren, erst danach erhält man die unbeschränkte Fahrerlaubnis. Bitte beachten Sie, dass für manche Führerscheinklassen jedoch ein Mindestalter von 21 Jahren besteht. Nach dem Alkoholgenuss sollte man keinesfalls ein Auto steuern. Denn für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt seit 2007 ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, selbst wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist. Und auch ältere Fahrer*innen müssen wissen: In Verbindung mit auffälligem Fahrverhalten reichen bereits 0,3 Promille für ein Fahrverbot aus. Bei höheren Promillewerten kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Geschäftsfähigkeit

Sie sind nun voll geschäftsfähig. Das gilt zum Beispiel auch im schulischen Bereich. Sie können jetzt Zeugnisse, Entschuldigungen oder sogar Verweise selbst unterschreiben. Sie sind nicht mehr auf die Gegenzeichnung der Eltern angewiesen. Sie entscheiden auch, welche Schule Sie besuchen.
Zudem können Sie ohne Zustimmung der Eltern, ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen, eine Kreditkarte nutzen oder einen Dispokredit beanspruchen – vorausgesetzt es gibt regelmäßige Einkünfte, um den Kredit zurück zu zahlen.
Ebenfalls dürfen Sie Rechtsgeschäfte aller Art wie Miet- oder Kaufverträge abschließen, tragen aber auch das Risiko selbst und müssen Ihren Teil der Verpflichtungen aus dem Vertrag (z.B. die Überweisung der Miete) erfüllen.

Jugendschutz

Während der Öffnungszeiten von Lokalen, Schankwirtschaften, Bars und Diskotheken ist ein Besuch so lange Sie wollen möglich. Auch Ihr (alkoholisches) Getränk können Sie jetzt frei wählen. Altersbeschränkte Filme, Videos und PC-Spiele können nun legal konsumiert werden. Bei der Arbeit entfällt der Jugendarbeitsschutz. Sie dürfen jetzt ggf. mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten, auch am Wochenende, im Schichtdient oder im Akkord.

Justiz

Mit dem 18. Geburtstag sind Sie prozessfähig geworden und können einen Gerichtsprozess selbst (oder vertreten durch einen Rechtsbeistand) führen. Außerdem sind Sie voll strafmündig, sind also für Ihr Handeln verantwortlich – im Ernstfall auch vor Gericht. Bei einer Straftat kann bis zum 21. Geburtstag noch das mildere Jugendstrafrecht angewendet werden. Zudem sind Sie nun voll testierfähig, können also ein eigenes handschriftliches Testament verfassen, und selbständig eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen.

Kindergeld

Generell erhalten die Eltern Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Das Kindergeld kann aber weiter gezahlt werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie sich noch in der Ausbildung befinden und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligem Sozialem Jahr zahlt der Staat bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. 

Versicherungen

In manchen Bereichen muss man sich nun selbst versichern, weil der Versicherungsschutz über die Eltern entfallen kann. In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern besteht der Versicherungsschutz jedoch weiter, solange Sie unverheiratet sind und Sie sich in der ersten Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) befinden. Die Pflicht zur Kranken- und Sozialversicherung ist abhängig von einem Beschäftigungsverhältnis. Wird eine eigene Wohnung angemietet, kann der Abschluss einer Hausratversicherung (sie schützt bei Schäden durch Feuer, Unwetter, Leitungswasser, bei Einbruchdiebstahl oder Vandalismus) sinnvoll sein.

Wahlrecht

Sie haben nun das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und  Europawahlen, d.h. Sie können mit abstimmen und außerdem auch für ein Mandat kandidieren. Auch für den Kirchenvorstand Ihrer Kirchengemeinde oder den Personal- bzw. Betriebsrat Ihres Arbeitgebers können Sie kandidieren.

Wohnen

Mit 18 können Sie Ihren Wohnort selbst wählen. Allerdings müssen Sie gründlich überlegen, ob Ihre finanziellen Mittel dauerhaft ausreichen für Miete, Nebenkosten und Lebensunterhalt (Lebensmittel, Hobbys, Fahrtkosten).

(Alle Informationen ohne Gewähr.)